Sollen ökologisch abbaubare Teller, Verpackungsfolien, Kompostierbeutel oder Tragtaschen nach Gebrauch in den Kehrichtsack oder auf den Komposthaufen wandern? Aus ökologischer Sicht sind der Abfallsack und die nachfolgende Verbrennung oft sinnvoller, wie eine Studie zeigt.
Einweggeschirr für Veranstaltungen und Take-Aways, Verpackungsfolien, Kompostierbeutel oder Tragetaschen sind immer häufiger mit der Eigenschaft «biologisch abbaubar» gekennzeichnet.
Stärke, Mais und Palmblätter Die Umweltämter der Kantone Zürich, Basel-Stadt und Solothurn wollten deshalb wissen, wie gut die Abbaubarkeit dieser Produkte ist, wie sie am Dienstag mitteilten. Zudem liessen sie abklären, ob es aus ökologischer Sicht sinnvoller ist, solche Produkte zu vergären oder zu verbrennen.
Untersucht wurden eine Verpackungsfolie für Nahrungsmittel aus Celluloseacetat, ein Kompostierbeutel aus Mater Bi (Mischung aus Stärke und fossilem Kunststoff), ein Trinkbecher sowie eine Tragetasche aus PLA (Biokunststoff «Polymilchsäure» auf der Basis von Mais), ein Teller auf der Basis von Palmblättern und einer aus Zuckerrohrfasern, ein Kartonbecher mit Stärkebeschichtung und ein Kartonbecher mit Polyethylen-Beschichtung.
Palmblatt-Teller als Ausnahme Die Studie kam zu folgenden Resultaten: Bei sieben von acht untersuchten Produkten führte die Vergärung in einer Biogasanlage nicht zu einem markanten ökologischen Vorteil gegenüber der Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) mit Energienutzung. Einzig beim Palmblatt-Teller war die Verwertung in einer Biogasanlage mit geringeren Umweltauswirkungen verbunden als die Entsorgung in einer KVA. Alle übrigen Materialien können gemäss Studie in der KVA «zumindest gleichwertig oder ökologisch sinnvoller entsorgt werden».
Auf Bezeichnung «biologisch abbaubar» verzichten
Falls kein ökologischer Vorteil aus der biologischen Abbaubarkeit entsteht, kann man gemäss den Umweltämtern deshalb auf eine separate Sammlung oder aufwändige Aussortierung der biologisch abbaubaren Produkte verzichten und diese stattdessen über den Kehricht entsorgen.
Zudem empfehlen die Umweltämter den Herstellern, auf die Bezeichnung «biologisch abbaubar» zu verzichten, falls der Nachweis eines ökologischen Vorteils nicht erbracht werden kann.
Studie sagt nichts über Gesamtökobilanz
Die Studie bezieht sich nur auf die Entsorgung, nicht aber auf die Gesamtökobilanz. Sie macht auch keine Aussage darüber, ob ein Produkt über den ganzen Lebensweg, einschliesslich Herstellung, Transport und Verwendung, als ökologisch sinnvoll eingestuft werden kann.
Zudem betreffen die Studien-Ergebnisse nicht die Vergärung von Biomasse wie Grüngut oder Speiseresten, sondern ausschliesslich die Entsorgung der untersuchten biologisch abbaubaren Werkstoffe.
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